AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingung

§1-Allgeimeine Geschäftsbedingungen

1.01 Die folgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller vertraglich vereinbarte Einigungen.

1.02 Diese werden geschlossen zwischen einem befugten Mitarbeiter von Cherry Tattoo, Inhaber: Alexander Jost, in Zweibrücken. Nachfolgend Cherry-Tattoo genannt und dem Auftraggeber der die Tätigkeit einem Mitarbeiter von Cherry-Tattoo in Auftrag gibt, nachfolgend “Kunde“ genannt.

1.03 Der Kunde willigt ein folgende Geschäftsbedingungen als Hauptteil der vertraglichen Vereinbarung zu zustimmen, sollte es zu einer Geschäftsbeziehung bzw. Vertrag/Vertragsvereinbarung zwischen dem Kunden und einem Mitarbeiter von Cherry-Tattoo kommen.

1.04 Die AGB´s sind mit der Vereinbarung eines Termin mit dem Kunden gültig und können bis zur Fertigstellung des Auftrags nicht geändert werden.

1.05 Änderungen der AGB können ausschließlich nur von Cherry-Tattoo und auch nur durch den Geschäftsführer vorgenommen werden. 

1.06 Änderungen der AGB´s durch den Kunden ist ausgeschlossen

1.07 Dem Kunden wird zu jeder Zeit die AGB´s in der Kategorie “AGB´s“ unter www.cherry-tattoo.de zu Verfügung gestellt.

1.08 Änderungen werden jedoch nicht bei laufenden Aufträgen gültig, hierzu gilt der jeweils letzte Stand der AGB´s. Ausnahme besteht jedoch, bei eine Gefährdung der Existenz von Cherry-Tattoo durch Mangelhafter oder fehlender Inhalte der AGB's bestehen oder entstehen könnte.

1.09 Ein Widerspruch der AGB´s zum Teil oder insgesamt während einer laufenden Vereinbarung ist nicht möglich.

1.10 Salvatorische Klausel: Sollte ein Teil der Vereinbarung nicht im Sinne des deutschen Recht oder dem zuständigen Rechtssystem im Ort der jeweiligen Zweigstelle liegen, ist nur dieser Teil der Vereinbarung gegenstandslos, der restliche Teil bleibt bestehend unberührt und unanfechtbar. 



§2-Vertragsvereinbarung

2.01 Die Verträge bzw. Aufträge erfolgen in der Regel mündlich zwischen dem Kunden und Cherry-Tattoo. Somit ist der jeweilige Auftrag durch einen “Mündlichen Vertrag“ zustande gekommen.

2.02 Ein Mündlicher Vertrag ist gleich zustellen mit einem Vertrag in Schriftform und behält seine Rechtskraft.

2.03 Der Kunde hat entsprechende Nachweise über Teile der Vereinbarung mit der Quittung/Rechnung sowie der Terminkarte.

2.04 Cherry-Tattoo hat eine Kaution als Zahlung vom Kunden bei Vereinbarung erhalten, folgend “Anzahlung“. Diese wird verrechnet wenn der Vertrag mangelfrei und komplett erfüllt wurde.

2.05 Wird der Vertrag vom Kunden nicht oder Mangelhaft erfüllt, entsteht Cherry-Tattoo ein finanzieller Schaden, der zum Teil mit der Anzahlung beglichen wird, Aufträge die mit den Kosten über die Anzahlung hinaus gehen würden, können nachträglich in Rechnung gestellt werden.

2.06 Mangelhafte Erfüllung entsteht, wenn vom Kunden nach Fertigstellung des Auftrages, die restliche Forderung nicht vollständig beglichen wird.

2.07 Mangelhafte Erfüllung entsteht, wenn der Kunde deutlich verspätet zum Termin erscheint als vereinbart und dadurch das Tattoo nicht fertig gestellt werden kann. Da Termine Kundenspezifisch festgehalten und vereinbart werden. 

2.08 Ein nicht erfüllter Vertrag ist es, wenn vom Kunden nach Fertigstellung des Auftrag die restliche Forderung nicht beglichen werden.

2.09 Ein nicht erfüllter Vertrag ist es auch, wenn der Kunde zum Termin nicht erscheint, oder viel später erscheint als Vereinbart wurde. 

2.10 Bei jeder Vereinbarung bekommt der Kunde Einblick in die AGB´s, diese hängen zusätzlich im Studio aus und/oder man kann diese jeder Zeit auf der Homepage von Cherry-Tattoo einsehen.

2.11 Ein Widerruf ist nicht möglich, wenn bereits mit Vorbereitungen und/oder mit Teile der Vereinbarung bereits begonnen wurde.

2.12 Zur Vorbereitung gehört das erstellen eines Motiv oder einer Zeichnung, auch wenn diese nicht fertig gestellt (zb. Skizziert) wurden.

2.13 Der Kunde zeigt dem Jeweiligen Mitarbeiter eine Vorstellung seines Tattoos in Bildform. Dieser fertigt dann nach bestem Wissen und gewissen ein Motiv an. Der Kunde kann die jeweiligen Motive ablehnen und eine Änderung fordern.

2.14 Für jede Änderung oder Ablehnung kann ein berechtigter Mitarbeiter von Cherry-Tattoo die Kosten für ein Motiv vom Kunden fordern. Diese entspricht maximal dem Stundensatz multipliziert mit dem Faktor Stundenwert je nach Zeitaufwand. 

2.15 Sollte bereits ein Preis für den jeweiligen Auftrag vereinbart worden sein, kann sich dieser durch fordern vom Kunden für wesentliche und/oder nicht unerhebliche Änderungen, für den Kunden höher ausfallen als ursprünglich vereinbart.

Wird vom Kunde das erstellte Motiv nicht reklamiert oder zur Änderung beauftragt, so kann frühestens nach 30 Tagen, fällige Kosten die noch nicht beglichen wurde, in Rechnung gestellt werden, sollte kein Termin vereinbart werden.

Kommt ein Termin zur Fertigstellung des Auftrags durch den Kunden nicht zustande, gilt nach 3 Monaten der Vertrag als nicht erfüllt. 

Entscheidend ist das Datum der letzten Änderung bis zum Vereinbaren eines Termin, auch wenn dieser Außerhalb der Frist vereinbart wurde.

2.19 Ein Mitarbeiter von Cherry-Tattoo erstellt dem Kunden, am vereinbarten Termin ein Tattoo nach bestem Wissen und Gewissen.


 

§-3 Anzahlung

3.01 Die Anzahlung erfolgt vom Kunden mit der Terminvereinbarung. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus dem Gesamtpreis des Auftrages. 

3.02 Die Anzahlung wird bei erfüllter Vertragsvereinbarung, mit dem vereinbarten Gesamtpreis verrechnet, sofern keine weitere Kosten von Cherry- Tattoo an den Kunden entstanden sind.

3.03 Als Regelsatz werden 10,00 € pro Angefangene 50,00 € Gesamtwert, als Anzahlung fällig.

3.04 Der Regelsatz ist nicht bindend und kann variieren und bietet daher keine rechtliche Grundlage.

3.05 Gültigkeit zum Nachweis gezahlter Anzahlungen, ist nur die jeweilige Quittung oder Kontoauszug.

3.06 Wird die Vertragsvereinbarung vom Kunden nicht erfüllt, oder nur mangelhaft, ist die Anzahlungen erloschen und wird weder erstattet noch verrechnet.

3.07 Wird die Vertragsvereinbarung vom Kunden nicht erfüllt, oder nur mangelhaft und übersteigt den Anzahlungswert, kann von Cherry-Tattoo weitere Forderungen entstehen und dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3.08 Wird die Vertragsvereinbarung von Cherry-Tattoo, durch nicht einhalten des Termin, nicht erfüllt, hat der Kunde Recht auf die Rückerstattung seiner Anzahlung für diesen Termin.

3.09 Bereits entstandene Kosten von Cherry-Tattoo gehen im Fall 3.08 zu lasten von Cherry-Tattoo und können dem Kunden nicht auferlegt werden.


 

§4-Preis/Leistung

4.01 Der Preis für die jeweiligen Aufträge hängt von mehreren Faktoren ab. Faktoren wie Größe, Farbe, Körperstelle und Aufwändigkeit spielen dabei eine große Rolle. Deswegen können Preise nur individuell ausgemacht werden und sind Einzelfall abhängig. 

4.02 Die von Cherry-Tattoo angegebene Preise sind alle inklusive der Gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) sofern nicht die Kleinunternehmerregelung §19 Abs. 1 UStG geltend gemacht werden kann und wird.

4.03 In der Regel werden Tattoo Vorbereitungen mit den jeweiligen Tattoo-Sitzung / Sitzungen verrechnet. Kommt es zu keinem Termin kann frühestens nach 30 Tagen von Cherry-Tattoo die Rechnungsdifferenz per Rechnung vom Kunden gefordert werden

4.04 Rechnungen für Vorbereitungskosten werden im Stundensatz gerechnet. Dabei wird in 0,25 Schritten abgerundet.

4.05 Rechnungen im Stundensatz werden mit 60,00 € pro Stunde ohne Materialkosten berechnet und 70,00 € pro Stunde inklusive Materialkostenpauschale.

4.06 Tattoos und Piercings von Cherry-Tattoo werden nach bestem Wissen und Gewissen gestochen. Unebenheiten in Farbe und Motiv, sowie das unterlaufen der Farbe sind in einzelnen Fällen möglich, das hängt auch von vielen Faktoren ab, unter anderem von der Pflege nach dem Tattoo. 

4.07 Die Dienstleistung von Cherry Tattoo, oder einem Mitarbeiter sind nach Vorgehensweise und/oder Aussehen frei gestellt und Überlassen.

4.08 Minimale unerhebliche Fehler gehören der Künstlerische Freigestaltung an und sind vom Anspruch eines Schadenersatz ausgeschlossen.

4.09 In der Künstlerischen Freigestaltung ist der Rechtsweg generell ausgeschlossen.


§5-Alterserklärung und Nachweise

5.01 Tattoos werden ab einem Alter von 18 Jahren mit einer Einverständniserklärung in der auf die AGB's, der Datenschutzerklärung sowie die Gefahren und den Haftungsausschluss hingewiesen wird.

5.02 Cherry-Tattoo benötigt das in 5.01 angegebene Dokument nur für den ersten Termin. Es behält seine Gültigkeit auch für zukünftige Aufträge, bis zu einem Widerruf.

5.03 Cherry-Tattoo benötigt für Erfassung zu Rechnungszwecken und zur Altersüberprüfung ein Gültiges Ausweisdokument des Kunden bei seinem ersten Termin.

5.04 Tattoos stechen wir frühstens ab einem Alter von 16 Jahren mit einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und eine Kopie dessen Ausweises. Zudem ist das in 5.01 angegebene Dokument erforderlich.

5.05 In dieser Einverständniserklärung in 5.04 muss Name, Familienname, Geburtsdatum, Anschrift und Unterschrift des Erziehungsberechtigten, sowie das Motiv, Körperstelle an der es angebracht wird und die Größe ca. stehen (Max. 10% Abweichungen). 

5.06 Solch ein Formular kann auch direkt im Tattoostudio ausgehändigt und/oder ausgefüllt und bestätigt werden.

5.07 Gleiches von 5.01 bis 5.06 gilt auch für Piercings.


 

§6-Bezahlung

6.01 Angegebene Preise sind nicht verhandelbar und unmittelbar nach ausgeführtem Auftrag in BAR zu begleichen. Alternativ kann auch per Echtzeit überwiesen werden, oder per PayPal (privat und per “Freunde“) bezahlt werden.

6.02 Sollte das Tattoo, von Seiten Cherry-Tattoo nicht komplett fertig gestellt worden sein, ist die bis dahin erbrachte Dienstleistung, Sitzung oder Vereinbarter Zwischenpreis bzw. Sitzungspreis zu begleichen. 

6.03 Die sofortige Bezahlung ist ausnahmslos, da es sich um keine Ware handelt, die bis zur Begleichung Eigentum von Cherry-Tattoo wäre. Sondern vielmehr eine Kundenspezifische Anfertigung am/im Körper und kein Gegenstand.

6.04 Sollte der Kunde in 6.01 und 6.02 nicht erfüllen können, muss dieser für den Auftrag eine Auftragsbestätigung unterschreiben. 

6.05 Mit einer Auftragsbestätigung, kann der Kunde Gebührenlos innerhalb des nächsten Werktages die Forderung in voller Höhe in BAR begleichen, unter Berücksichtigung des Zeitfenster von Cherry-Tattoo.

6.06 Wird nicht innerhalb der 24-Stunden Werktag ab Fertigstellung der Betrag komplett beglichen, erfolgt eine Rechnung per Post an den Kunden.

6.07 Wird eine Rechnung erstellt, befindet sich der Kunde bereits im Verzug.

 

§7-Nachstechen

7.01 Das so genannte “Nachstechen“ ist ein Prozess, der zum ausgleichen kleiner Fehler die durch den Vierheilungsprozess, wie etwa das verblassen einiger Stellen oder Stellen die Lückenhaft sein sollten. 

7.02 Das Nachstechen ist in der Regel kostenlos, wenn notwendig und auch nur wenn vom Kunden kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Pflege des Tattoos und während der Verheilung ausgegangen werden kann.

7.03 Das Nachstechen kann aus gesundheitlichen Gründen frühestens drei Wochen nach dem ursprünglichen Termin für das Tattoo erfolgen.

7.04 Da die Auslastungen des Tattoostudios nicht oder schlecht kalkulierbar sind, besteht in 7.03 kein Rechtsanspruch innerhalb der Frist.

7.05 Der Kunde hat innerhalb drei Monate nach Fertigstellung Zeit, einen Termin zum Nachstechen seines Tattoos mit dem Cherry-Tattoo Tattostudio zu vereinbaren. 

7.06 Der Termin muss innerhalb üblicher moderater Geschäftszeit mit einem befugten Mitarbeiter von Cherry-tattoo vereinbart werden.

7.07 Ist der Termin durch 7.06 über die Frist in 7.05 hinaus vereinbart worden bleibt 7.02 unberührt.

7.08 Wird der Termin vom Kunden über die Frist in 7.05 hinaus vereinbart wird 7.02 außer Kraft gesetzt und kann mit Kosten belegt werden.

7.09 Sollte innerhalb von 3 Monaten keine Terminanfrage und/oder Vereinbarung vom Kunden an/mit dem Tattoostudio zum "Nachstechen" erfolgen, ist der Anspruch in 7.02 erloschen.

7.10 Der Gesamtanspruch 7.01 bis 7.09 hat nur seine Gültigkeit, wenn das Tattoo von einem ursprünglichen Zeitpunkt befugten Mitarbeiter von Cherry-Tattoo zum gestochen wurde.

7.11 Gleiches in 7.10 gilt auch im Namen und Auftrag des Geschäftsführers.

7.12 Die Anfragen zur Vereinbarung eines Termin muss, wegen dessen Verheilung und Befindlichkeit, vom Kunden aus erfolgen. Dies kann über den Weg der Rufnummer, Whatsapp, per eMail oder über das Kontaktformular auf www.cherry-tattoo.de erfolgen.

7.13 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


 

§8-Terminplanung

8.01 Ein vereinbarter Termin ist an einen bestimmten Tag und Uhrzeit gebunden. Eine Verhältnismäßige Toleranz von 15 Minuten wird bei der Planung berücksichtigt und einkalkuliert. 

8.02 Das Persönliche erscheinen des Kunden mit dem die Terminvereinbarung getroffen wurde ist erforderlich.

8.03 Der Kunde darf bei seinem Termin nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstige Betäubungsmittel stehen.

8.04 Unter 8.03 gelten alle Einflüsse, die den Geistigen oder Körperlichen gesunden Zustand beeinflussen.

8.05 Sollte der Kunde die in 8.01 geregelte Zeit überziehen, so dass nicht genügend Verbleib zur Fertigstellung des Tattoos bleibt, ist die Vertragsvereinbarung nur Mangelhaft erfüllt.

8.06 Ist der Kunde über 50% der Eingeplanten Zeit zu spät, ist der Vertrag nicht erfüllt und es die Anzahlung ist erloschen.

8.07 Für eine erneute Anzahlung ist bis zum maximalen Wert der ursprünglichen Anzahlung Betrag zu entrichten.

8.08 Bei Mangelhafter Erfüllung wie in kann von einem befugten Mitarbeiter von Cherry-Tattoo eine erneute Anzahlung in maximaler Höhe des Ursprünglichen Anzahlungsbetrag zur Vergabe eines neuen Termin um die Fertigstellung durchzuführen.

8.09 Da Termine nach Zeitaufwand des jeweiligen Kundentattoo geplant werden und auch die Transfer Vorlage Kundenspezifisch vorbereitet werden, kann ein Termin kurz vor vereinbartem Termin, ohne Verlust der Anzahlung nicht abgesagt oder verschoben werden.

8.10 Das genannte Transfer, ist ein Muster dass als Skizze auf die Haut angebracht wird. Dieses Transfer verblasst in wenigen Tagen und wird unbrauchbar. Darum unterliegt Transfer als Kundenspezifikation.

8.11 Um einen Termin zu verschieben oder abzusagen der nicht in zum Verlust der Anzahlung unterliegt, muss der Kunde sich mindestens 24 Stunden vor jedoch innerhalb des vorherigen Werktages vor Tattootermin melden und zur Kenntnis geben, den Termin nicht wahrnehmen zu können. 

8.12 Eine Erstattung der Anzahlung ist nicht möglich, wenn der Termin vom Kunden bereits Abgesagt oder verschoben wurde, oder mit der Arbeit für den Kunden bereits begonnen wurde.

8.13 Ist 8.11 der Fall und gegeben, wird die Anzahlung zur Vereinbarung eines neuen Termin verrechnet.

8.14 Der Kunde kann jeden Termin für ein Tattoo maximal drei mal verschieben, oder spätestens innerhalb 12 Monate, darüber hinaus können Auslagen oder Kosten von Cherry-Tattoo den ursprünglichen überschreiten. Der Preis kann je nach Markt und Preisentwicklung stark gestiegen sein und sind dann als neuer Preis zu begleichen.

8.15 Im Fall einer veränderten Preisentwicklung informiert Cherry-Tattoo den Kunden. Dieser kann den Preis abschlagen und mit verzicht der Anzahlung den Auftrag ablehnen.

8.16 Eine Absage erfüllt die Bedingungen nur in Schriftform, allerdings ist eine SMS oder Whatsapp zeitgemäß gültig.


 

§9-Angabenpflicht

9.01 Der Kunde darf in den letzten 48 Stunden vor und nach einem Tattoo kein Alkohol, Drogen, blutverdünnende Medikamente, starke Medikamente und andere Präparate einnehmen die den gesundheitliche Zustand beeinflussen können.

9.02 Der Kunde darf in den letzten 48 Stunden vor und nach einem Tattoo nicht unter Betäubung oder Narkose stehen.

9.03 Der Kunde muss sich bei seinem zuständigen Hausarzt informieren, ob evtl. eine Allergie gegen die Inhaltsstoffe der Farben vorliegen könnte. Diese können direkt im Tattoostudio eingesehen werden.

9.04 Der Kunde darf in den letzten 2 Wochen vor einem Tattoo kein Antibiotikum genommen haben.

9.05 Der Kunde darf in den letzten 4 Wochen vor und nach einem Tattoo nicht geimpft worden sein oder werden.

9.06 Der Kunde darf in den Letzten 3 Monaten vor einem Tattoo nicht unter Vollnarkose operiert worden sein, oder eine Operation innerhalb von einem Monat nach dem Tattoo geplant haben.

9.07 Der Kunde darf für ein Tattoo nicht Schwanger sein. Aber auch innerhalb drei Monate nach Austragung einer Schwangerschaft, darf er sich nicht kein Tattoo anfertigen lassen.

9.08 Hat der Kunde Kreislaufprobleme, Epilepsie oder Diabetes muss er die Eignung eines Tattoos durch den jeweiligen Facharzt abklären. 

9.09 Eine Meldepflicht vom Kunden an den zuständigen Mitarbeiter von Cherry-tattoo vor Auftragsbeginn liegt vor, leidet der Kunde unter Hauterkrankungen oder andere ansteckende Krankheiten, die einen Mitarbeiter von Cherry-Tattoo verletzen, gefährden oder anstecken können

9.10 Eine Überprüfung durch den zuständigen Mitarbeiter von Cherry-Tattoo von 9.01 bis 9.09 findet aus Datenschutzgründen sowie das Wahren vertraulicher Ärztlicher Daten nicht statt.

9.11 Die Punkte 9.01 bis 9.08 muss der Kunde selbst beantworten und selbst nach eigenem Wissen und Gewissen handeln.

9.12 Der 9.09 muss vom Kunden unbedingt eingehalten werden, da sonst Schadenansprüche vom Kunden an den Geschädigten in einem gesonderten Verfahren eingeklagt werden könnte.


 

§10-Vertrag nicht erfüllt und Mangelhafte Erfüllung

10.01 Eine Mangelhafte Erfüllung der Vertragsvereinbarung vom Kunden ausgehend, führt zum Verlust der Anzahlung.

10.02 Kosten über die Anzahlung hinaus gehend, wenn der Vertrag vom Kunden mangelhaft oder gar nicht erfüllt wurde, können von Cherry-Tattoo in Rechnung gestellt werden.

10.03 Ein nicht erfüllter oder mangelhaft erfüllter Vertrag von Cherry-Tattoo ausgehend, hat der Kunde Anspruch auf die Rückerstattung der Anzahlung, auch wenn bereits eine Leistung erfolgt ist. 

10.04 Die Künstlerische Freigestaltung von Cherry-Tattoo gehört nicht zu einem Mangelhaften Vertrag.

10.05 Sollte der Kunde in einem der Fälle einen Widerstand gegen Cherry-Tattoo oder einem Mitarbeiter leisten oder Unsachlich auffallend sein, kann der Kunde verwiesen werden.

10.06 Hausrecht und Hausverbot unterliegt immer der Entscheidung des Geschäftsführers von Cherry-Tattoo.

10.07 Wenn eine Vertragsvereinbarung nicht erfüllt wurde, kann der Preis für eine neue Vereinbarung abweichen, der Kunde kann sich auf den zuvor vereinbarten Preis nicht berufen.


 

§11-Bildrechte

11.01 Nach Fertigstellung des Tattoos hat der Inhaber oder ein Mitarbeiter von Cherry-tattoo das Recht, dieses Tattoo abzulichten.

11.02 Dieses Recht besteht auch, wenn durch das ablichten erkennbare Merkmale am Tattoo, zuvor gestochenen Tattoo oder in der nähe des Tattoos, die das Tattoo nicht direkt betreffen dem Kunden eindeutig zuzuordnen wären.

11.03 Gesichter werden zum Schutz der Daten unkenntlich gemacht, sollte sich das Tattoo in der nähe dieser Stelle befinden.

11.04 Alle Rechte von Fotos und auch das Kunstwerk selbst steht in der Schöpfung von Cherry-Tattoo und unterliegen dem Inhaber von Cherry-Tattoo als Urheber dem Urheberrecht.

11.05 Cherry-Tattoo ist jedoch zur Veröffentlichung nicht verpflichtet.

11.06 Der Kunde darf eigene Fotos von den Kunstwerken ablichten und diese auch veröffentlichen, vorausgesetzt die Bilder werden nicht in Verbindung der Rufschädigung des Cherry-Tattoo Tattoostudios oder eines Mitarbeiters gebracht.

11.07 Das Verbreiten Urheberrechtlich geschützter Bilder ist eine Straftat.

11.08 Bilder unerlaubt zu veröffentlichen in Verbindung mit Rufschädigung oder Rufmord kann der Inhaber von Cherry-Tattoo eine Unterlassungsklage und einen Schadenersatzanspruch Juristisch geltend machen.

11.09 Gleiches ist geltend wenn sich jemand an Bildern und Kunstwerken bereichert und vorgibt der Urheber zu sein.


 

§12-Rechnungsverfahren und Mahnverfahren

12.01 Zahlt der Kunde nicht unmittelbar nach Fertigstellung, oder mit einem bereits bezahlten Gutschein und/oder nicht die volle vereinbarte Rechnungssumme, so erfolgt das Rechnungsverfahren.

12.02 Das Rechnungsverfahren bedeutet, dass der Kunde bereits im Verzug ist. Nach Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung wird dem Kunden allerdings eine Frist bis zu dem darauf folgenden Werktag gewährt die Summe zu begleichen.

12.03 Ein Werktag liegt da im Rahmen von Montag bis Freitag, ausschließlich Feiertagen zu Moderaten Uhrzeiten, ein Termin sollte dementsprechend rechtzeitig mit einem Mitarbeiter von Cherry-Tattoo vereinbart werden.

12.04 Wird der Frist, bis zu dem darauf folgenden Werktag die Rechnung zu begleichen, nicht nachgekommen, so wird eine Rechnung versendet. Das Versenden wird mit einer Pauschale zur Rechnungssumme belastet und ist bereits direkt gültig.

12.05 Zahlt der Kunde nach dem zusenden der Rechnung, nicht oder nur teilweise die Rechnungssumme bis zur in der Rechnung hinterlegten Frist, so erfolgt höchstens zwei weitere Mahnungen in nicht weniger als 14 Tagen abständen.

12.06 Zahlt der Kunde nach dem zusenden der letzten Mahnung, nicht oder nur teilweise die Rechnungssumme bis zur in der Mahnung hinterlegten Frist, beginnt das Gerichtliche Mahnverfahren.

12.07 Mit dem gerichtlichen Verfahren macht Cherry-Tattoo vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Jost, einen Schadenersatzanspruch und/oder Vertragsstrafe zu der Hauptforderung geltend.

12.08 Mit dem gerichtlichen Verfahren macht Cherry-Tattoo ein Verzugszins von 5,00% über dem jeweiligen Basis-Zinssatz geltend.

12.09 Verzugszinsen belaufen sich über die jeweilige Höhe der offen stehenden Forderung für die Dauer bis zur vollen Bezahlung. Diese werden Monatlich berechnet sofern kein Zahlungseingang erfolgt.

12.10 Mit dem Gerichtlichen Mahnverfahren kommen zusätzliche Kosten auf die Forderung vom Gericht zusätzlich zur Hauptforderung die vom Amtsgericht automatisch auferlegt werden.

12.11 Zusätzlich können im Gerichtlichen Mahnverfahren andere Unkosten die durch und wegen der Eintreibung der Forderung entstanden sind auferlegt werden, das könnte ein Inkassounternehmen, Gerichtsvollzieher, Privatdetektiv, Anwalts- und Gerichtskosten oder ähnliches sein.

12.12 Alle Kosten die Cherry-Tattoo durch das Eintreiben der Schulden entstehen sind bis zur vollen Höhe vom Schuldner zu tragen, jedoch werden die Kosten so gering wie möglich gehalten.

12.13 Im Gerichtlichen Mahnverfahren erfolgt in der Regel ein Eintrag in Schuldenverzeichnis Schufa.

12.14 Im Falle des Gerichtlichen Mahnverfahrens wird entsprechend des Datenschutz ergänzt und gesammelte Daten des Kunden werden an Juristische Personen, Behörden, Amtsträger oder Firmen weiter gegeben zur Beschaffung der Forderung.

 

§13-Rechtliche Schritte

13.01 Tattoowieren wird gesetzlich der Körperverletzung gleich gestellt, dem Kunden ist allerdings bewusst, das diese Prozedur Schmerzhaft sein kann und je nach Körperstelle bis zu Kreislaufprobleme führen könnte.

13.02 Termine werden somit im einvernehmen und wird entsprechend §226a StGB vereinbart.

13.03 Für die Körperverletzung steht somit dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu. Zudem er sich aus freiem Wille tätowieren lassen hat/wird.

13.04 Unsere Tattoos und Piercings werden nach bestem Wissen und Gewissen gestochen. Unebenheiten in Farbe und Motiv, sowie das unterlaufen der Farbe sind in einzelnen Fällen möglich und wird in keinster Weise entschädigt. Das Risiko solcher Fälle geht zu Lasten des Kunden, da dies der künstlerischen Freiheit gleich gestellt wird oder aber auch Haut bedingt vom Heilungsprozess zurück zu führen sein könnte.

13.05 Rechtsansprüche aus einem Minderjährigen Kunden gehen zu lasten des Erziehungsberechtigten, der die Haftung der Tattoo-Prozedur uneingeschränkt verbürgt hat.

13.06 Der Kunde hat vor dem Tattoo die Möglichkeit anhand einer Transfer Skizze, die ihm auf seine gewünschte Körperstelle aufgetragen wird, zu entscheiden ob dies seiner Vorstellung entspricht oder etwas geändert werden muss.

13.07 Aus dem resultierenden Vorgang aus 13.06 kann auch kein Schadenanspruch geltend gemacht werden.

13.08 Wenn der Betrag nicht bezahlt werden kann und das Mahnverfahren einen Vorsatz oder Wiederholte Tätigkeit auch in anderen Unternehmen oder Privatpersonen vorweisen können, macht der Kunde sich des Betrug strafbar.

13.09 Ein Schadenersatz kann vom Kunden für den Ausfall eines Termin wie etwa Entschädigung der Fahrtkosten, Urlaub oder sonstige Bezahlbare Einschränkung nicht gestattet werden und entfällt. Der Kunde sollte seine Termine so Planen, dass ihm keine Unkosten oder Zusatzkosten zu verursachen.



§14-Schadenersatzansprüche

14.01 Sollte ein Termin von Cherry-Tattoo ausgehend nicht eingehalten werden, so ist die Volle Anzahlungshöhe an den Kunden zu erstatten. Gegenseitige Wechselansprüche sind erloschen und die Vertragsvereinbarung gilt als nicht erfüllt.

14.02 Sollte ein Termin vom Kunden ausgehend nicht eingehalten werden, so ist die Volle Anzahlungshöhe die bereits bezahlt wurde, an Cherry-Tattoo zu entrichten bzw. entfällt der Anspruch der Anzahlung. Gegenseitige Wechselansprüche sind erloschen und die Vertragsvereinbarung gilt als nicht erfüllt.

14.03 Um einen neuen Termin zu vereinbaren erfolgt eine neue Vertragsvereinbarung.

14.04 Im Rechnungsverfahren wird eine Rechnungspauschale in Höhe von 5,00€ zur Hauptforderung belastet.

14.05 Im Mahnverfahren, sowie andere außergerichtliche Schreiben, Auflistung ect., die zur Klärung oder Forderung beitragen und/oder notwendig sind, wird je eine Pauschale in Höhe von 2,50€ zur bestehenden Forderung belastet.

14.06 Die Vertragsstrafe im gerichtlichen Verfahren entspricht 25% des Gesamtpreis der Vertragsvereinbarung, jedoch nicht weniger als 50,00€.

14.07 Alle im gerichtlichen Verfahren folgende Kosten, auf die Cherry-Tattoo in der Höhe der Kosten, die für den Kontakt zum Kunden notwendig sind, werden 1:1 übertragen und gegenüber dem Kunden (dann Schuldner) geltend gemacht.

14.08 In allen anderen Fällen, die außerhalb dieser AGB's liegen und nicht definiert sind, aber mit der Prozedur und Vorgehensweise zwischen einem Kunden und Cherry-Tattoo im direkten Zusammenhang stehen, besteht kein Schadenersatz Anspruch.

14.09 Die ABG's dienen zum Schutz des Kunden und zum Schutz der Existenz von Cherry-Tattoo. 

14.10 Auch wenn die AGB's einseitig erscheinen, zum Vorteil von Cherry-Tattoo liegt die Kundenspezifikation sowohl bei der Terminvergabe, möglichen Ausfall und der Tattoo-Prozedur selbst einseitig zu lasten von Cherry-Tattoo, diese AGB's definieren lediglich einen Ausgleich um einen Schaden oder Ausfall zu minimieren.

14.11 Cherry-Tattoo und der Geschäftsführer versuchen natürlich nach moralischer und geistiger vertretbarem Verhalten zu handeln, ein Verstoß hat somit nicht immer automatisch die Konsequenz die in den AGB's hinterlegt sind.

14.12 Eine Gewährleistung ohne Konsequenz für einen Verstoß ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Einzelfall.


 

§15-Datenschutzerklärung

15.01 Daten die vom Kunden gespeichert werden, betreffend den Namen (und Familienname) sowie eine Telefonnummer die dem Kunden zugewiesen werden kann und/oder eMail-Adresse die dem Kunden zugewiesen werden kann, werden ausschließlich zur Verwendung der Kontaktaufnahme zwischen dem Kunden und Cherry-Tattoo vertreten durch den Geschäftsführer verwendet. 

15.02 Daten die vom Kunden gespeichert werden, betreffend den Namen, Familienname sowie die komplette Adresse werden ausschließlich zu Rechnungsnachweise für den Steuerberater und das Finanzamt verwendet. Über die Verwendung der Daten ab der Weitergabe zum Steuerberater haben wir keinen Einfluss.

15.03 Die Daten werden nur so lange gespeichert wie es gesetzlich für Rechnungsnachweise gespeichert werden muss. Alles darüber hinaus wird mit einer Frist von maximal ein Jahr von Cherry-Tattoo vertreten durch den Geschäftsführer automatisch gelöscht.

15.04 Im Falle eines Rechtsweges wird die Regelung der Datenschutzerklärung aufgehoben und alle gespeicherten Daten können an dritte zur Klärung von Rechtsfällen oder Forderungen weiter gegeben werden.

15.05 Daten werden Generell nicht für Werbezwecke verwendet und für diesen Zweck auch nicht weiter gegeben.



§16-Widerrufsrecht

Wir berufen uns vorsorglich auf die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten worden sind. Wie in unserem Fall der Tattoo-Prozedur, auf Grund der Beschaffenheit kann die Ware/Dienstleistung nicht zurück gegeben werden. Daher ist ein Widerruf in solchen Fällen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss wird gültig ab Beginn der Kundenspezifikation.


 

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